Allgemeine Geschäftsbedingungen

flake-white.svg

PRÄAMBEL
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender und wesentlicher Bestandteil der gegenseitigen Abkommen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, vorbehaltlich der besonderen im Vertrag enthaltenen Vereinbarungen.

1. AUFTRAGSERTEILUNG
1.1. Der Kaufvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die durch den Käufer unterfertigte Auftragsbestätigung erhalten hat. Die nachfolgenden Verweise auf die Auftragsbestätigung gelten für jede Form von Kaufvertrag zwischen den Parteien.
1.2. Der Kaufvertrag wird ausschließlich durch die schriftlichen Vereinbarungen und die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt. Sämtliche zusätzliche und/oder abweichende Abmachungen sind schriftlich zu vereinbaren.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im Angebot und der gleichlautenden Auftragsbestätigung angeführten Produkte und/oder Dienstleistungen. Der Verkäufer übernimmt keine weiteren Verpflichtungen oder Auflagen außer den dort angegebenen.
2.2. Nicht inbegriffen sind jedenfalls, falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: Bewilligungsverfahren und behördliche Gebühren, geologische und limnologische Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, sämtliche Bauleistungen wie Betonbauwerke, Begrenzungsvorrichtungen, Aushub- und Erdbewegungsarbeiten sowie Montage- und Projektierungsarbeiten jeder Art. Auch die Stellung eines eventuell erforderlichen Sicherheitskoordinators ist nicht inbegriffen. Zudem sind Reise- sowie Unterkunftskosten auch nicht inbegriffen.
2.3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen beziehen sich auf Standard Ausführungen ohne Optionals und Zubehör, Projekt bezogene Ausführungen können abweichen, zudem kann es im Zuge der Produktentwicklung und Pflege zu Änderungen der technischen Daten kommen.

3. PREISE
3.1. Die Preise verstehen sich immer netto und beinhalten weder Steuern noch Zollgebühren jeglicher Art. Diese Abgaben sowie auch Transport- und Abladekosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
3.2. Für eventuelle Montagearbeiten und andere Dienstleistungen, gelten, bei Fehlen vertraglicher Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Stundensätze und Tarife des Verkäufers.
3.3. Verpackungsmaterial, Kautionsmaterial ausgeschlossen, ist im Preis inbegriffen und ist vom Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung vorschriftsgemäß zu entsorgen. Sämtliche auf Kaution gelieferten Materialien werden verrechnet und bei Rücklieferung innerhalb 4 Monate wieder gutgeschrieben. Die Kautionen sind in den angeführten Preisen nicht inbegriffen. Die Rücklieferung des Retourmaterials muss in einwandfreiem Zustand und frachtkostenfrei erfolgen. Die Rücknahme erfolgt unter Berücksichtigung der Zeitspanne zwischen Lieferung und Rücknahme.
3.4. Ungenützte und überschüssige Ware kann nur retourniert werden, wenn dies schriftlich im Voraus vereinbart wurde. Die retournierte Ware wird mit einer Rücknahmegebühr im Ausmaß von 10-30% des ursprünglich fakturierten Betrages gut geschrieben, je nach Zustand der Ware, nach alleinigem Ermessen des Verkäufers.

4. ANZAHLUNGEN UND ZAHLUNGEN
4.1. Alle Zahlungen müssen gemäß den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen erfolgen. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so ist der Gesamtpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
4.2. Die zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Auftragsbestätigung eingezahlte Summe gilt auf alle Fälle als Angeld zur Bestätigung des Vertragsabschlusses und wird durch den Verkäufer als solche einbehalten, falls der Käufer den Auftrag widerruft. Als Mindestanzahlung vor Übergabe des Kaufgegenstandes ist, mangels anderslautender Vereinbarung, ein Betrag von 30% des Kaufpreises inkl. MwSt. zu entrichten.
4.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges behält sich der Verkäufer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß der EU Richtlinie Nr. 2011/7/EU zu berechnen, mit einem Zinssatz von Minimum 8% p.a.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlungen auch im Falle von Reklamationen pünktlich durchzuführen.
4.5. Falls eine Zahlungsverzögerung von auch nur einer Rate oder eines Ratenteiles mehr als 15 Tage beträgt, so hat der Verkäufer das Recht auf die sofortige einmalige Zahlung des gesamten Restbetrages, sowie auf Schadensersatz für jeden weiteren sich durch die Nichterfüllung des Käufers ergebenden Schadens. Falls die nicht bezahlte Rate bzw. der nicht bezahlte Teil des Preises ein Achtel des Gesamtpreises überschreitet, hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag aufzulösen, mit der Verpflichtung zur sofortigen Rückgabe des Kaufgegenstandes durch den Käufer. In diesem Falle wird der bereits gezahlte Teil bzw. werden die bereits gezahlten Raten des Preises endgültig durch den Verkäufer als Entschädigung und als Entgelt für den stattgefundenen Genuss einbehalten. Das Recht des Verkäufers auf Entschädigung für jeden weiteren Schaden wird dadurch nicht eingeschränkt.
4.6. Zahlungen sind ohne Abzug an den Verkäufer zu leisten. Bankspesen sind vom Käufer zu tragen und werden dementsprechend weiterverrechnet.

5. ÜBERGABE
5.1. Das Produkt wird an den Standort des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer geliefert – FCA (INCOTERM ICC 2020).
5.2. Der Liefertermin kann zu Gunsten des Verkäufers um höchstens dreißig Tage verlängert werden.
5.3. Der Verkäufer haftet nicht für durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die nicht vom Verkäufer abhängen, verursachte Verzögerungen, wie zum Beispiel Arbeitsniederlegungen, Streiks oder gewerkschaftliche Unruhen, den Lieferanten zuzuschreibende Verzögerungen, Unverfügbarkeit der Transportmittel, das allgemeine Fehlen von Grundstoffen, Unterbrechungen bei der Energieversorgung, Brand, Unfälle usw.
5.4. Der Liefertermin beginnt nicht vor vollständiger Klarstellung aller Ausführungsdetails.
5.5. Falls die Lieferverzögerung aus einem der oben angegebenen Gründe (5.3.) über 90 Tage ab dem festgesetzten Liefertermin andauern sollte, können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 5.6. Falls der Käufer gemäß Paragraph 5.5. vom Kaufvertrag zurücktritt, hat der Verkäufer das Recht, die bereits durch den Käufer gezahlten Summen, als Entschädigung für die bereits getragenen Kosten für die Ausführung des Kaufvertrages einzubehalten.
5.7. Wenn der Käufer innerhalb der vertraglichen Frist bzw. der vom Verkäufer vorgegebenen Frist den Kaufgegenstand nicht abholt, oder wenn er den Kaufgegenstand, der ihm durch den Frächter oder durch den Verkäufer zugestellt wurde, nicht in Empfang nimmt, muss der Käufer dennoch alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Zahlungen leisten, so als ob der Kaufgegenstand übergeben worden wäre. Zu Lasten des Käufers gehen außerdem alle durch die Lagerung und Aufbewahrung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten und Risiken.
5.8. Die Produkte, Länder, Kunden und Endnutzer können Export- und Importverboten oder anderen Exportkontrollbeschränkungen unterworfen sein. Zusätzlich zu diesen geltenden Verboten oder Beschränkungen darf der Käufer die Produkte weder direkt noch indirekt an eingeschränkte Länder/Gebiete aufgeführten Personen oder an Unternehmen, Einrichtungen, Personen oder Organisationen eines eingeschränkten Landes verkaufen oder liefern. Diese Einschränkungen sind bei jeder Nutzung, jedem Weiterverkauf oder jeder Übertragung der Produkte zu beachten. Wenn der Käufer Kenntnis davon erhält oder Grund zu der Annahme hat, dass die Bedingungen dieser Klausel verletzt wurden, muss er den Verkäufer unverzüglich darüber informieren. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen oder Verträge auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Verkäufer Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde in einer Weise handelt, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Regeln einer zuständigen Behörde verstößt, gegen die Bedingungen dieser Klausel verstößt oder wenn der Käufer Export- oder Importbeschränkungen unterliegt. Im Falle einer Klage oder eines Verfahrens gegen den Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vorstehenden stellt der Käufer den Verkäufer alle erforderlichen Informationen und Unterstützung zur Verfügung und hält den Verkäufer schadlos und verteidigt den Verkäufer gegen alle derartigen Klagen oder Verfahren sowie gegen alle daraus resultierenden Geldbußen, Kosten und Verluste, die dem Verkäufer entstehen.

6. GARANTIE
6.1. Die vom Verkäufer zu leistenden Garantien gehen aus der Auftragsbestätigung hervor. Mangels anderslautender Vereinbarung beträgt die Garantiezeit 24 (vierundzwanzig) Monate oder 1.200 Betriebsstunden ab dem Zeitpunkt der Übergabe, je nachdem, was früher eintritt und bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruhen.
6.2. Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Betriebs- und Wartungsvorschriften einschließlich der darin enthaltenen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß verwendet wird. Ein eventueller Einsatz des Kaufgegenstandes für nicht zweckbestimmte Arbeiten hat den Verlust der Garantie zur Folge. Die Einhaltung dieser Voraussetzung ist auf Anfrage des Verkäufers vom Käufer zu beweisen.
6.3. Von der Garantie sind all jene typischen Teile ausgeschlossen, welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Verbrauchsmaterialien.
6.4. Der Käufer verliert den Anspruch auf die Garantie, wenn er allfällige Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung bzw. Erkennbarkeit schriftlich, unter Angabe der Seriennummer des Produkts, der aktuellen Betriebsstunden und der Schadensart, an den Verkäufer meldet.
6.5. Die Garantie des Verkäufers beinhaltet den Ersatz und/oder das Material für die Reparatur der Teile, bei denen ein Mangel festgestellt wurde. Der Verkäufer ist diesbezüglich berechtigt, gebrauchtes, revisioniertes sowie etwa gleich altes Material zu verwenden.
6.6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Verluste und indirekte Schäden einschließlich Mangelfolgeschäden u.a. entgangener Gewinn, Imageschaden, Nutzungsausfall, sind ausgeschlossen.
6.7. Zu Lasten des Käufers gehen hingegen:
- Arbeitsstunden für die Reparatur, Überprüfung, Verbesserungen und/oder Austausch der Teile bei denen ein Mangel festgestellt wurde;
- die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des zur Behebung des Mangels eingesetzten Personals;
- die Transportkosten der Garantieteile;
- die Rücktransportkosten der Teile, bei denen ein Mangel festgestellt wurde, welche bei erfolgtem Rücktransport ins Eigentum des Verkäufers übergehen;
- die eventuellen Transportkosten für den Kaufgegenstand zum Sitz des Verkäufers und umgekehrt.
6.8. Der Verkäufer ist von der Garantie zusätzlich zu Punkt 6.1. und 6.2. in folgenden Fällen befreit:
- bei Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen;
- bei Verwendung von Verschleiß-, Ersatzteilen, Komponenten und Zusatzgeräten, welche nicht original oder gebraucht sind sowie bei anderen nicht genehmigten Änderungen des Kaufgegenstandes u.a. Änderung der Werkseinstellungen;
- bei Verwendung bzw. Einbindung von Geräten und/oder Systemen sowie Softwareprogrammen von Drittherstellern und dies auch dann, wenn diese auf expliziten Wunsch des Käufers vom Verkäufer eingebaut bzw. eingebunden wurden;
- bei Mängeln, die auf vom Käufer bereitgestellte Materialien oder vom Käufer vorgeschriebene Konstruktionen und Änderungswünsche beruhen;
- bei öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den allgemeinen Standards entsprechen und dem Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich vor Vertrags-abschluss mitgeteilt wurden;
- bei Fehlern oder Mängeln des Versorgungsnetzes.

7. ABÄNDERUNGEN
7.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, am Kaufgegenstand jegliche Abänderung vorzunehmen, welche auf Grund neuer technischer Erkenntnisse oder neuer Produktionsmöglichkeiten als notwendig oder auch nur als angebracht erachtet wird, unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Funktionsmerkmale des Kaufgegenstandes. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, allfällige, nach Übergabe des Kaufgegenstandes entwickelte Konstruktionsänderungen später an demselben anzubringen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, wobei die Gefahr schon ab dem Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises weder verkaufen, noch verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Verkäufer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes, eine entsprechende Erklärung am Kaufgegenstand anzubringen.

9. GEISTIGES UND INDUSTRIELLES EIGENTUM
9.1. Alle Pläne, Projekte, technische Zeichnungen, und vom Verkäufer ausgestellte Dokumente sowie Software, welche dem Käufer ausgehändigt werden, bleiben Eigentum des Verkäufers. Die genannte Dokumentation und die verwendete Software dürfen vom Käufer nicht für Zwecke, die nicht den Vertragsbedingungen entsprechen, verwendet, sowie nicht kopiert, reproduziert, übertragen oder an Dritte weitergegeben werden, außer mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers.
9.2. Im Fall des Eingriffes an Geräten und/oder Systemen von Drittherstellern, welcher ausschließlich auf Wunsch des Käufers erfolgt, entbindet dieser den Verkäufer ausdrücklich von jeglicher Haftung gegenüber Dritten und sich selbst.

10. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
10.1. Der Kaufvertrag und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Staates, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat.
10.2.Für alle Streitfälle, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten sollten, ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig.